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Kündigung Mietvertrag durch den Vermieter |
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fristlose Kuendigung Mieter
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Montag, 11. Mai 2009 um 12:17 Uhr |
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Seitdem das neue Mietrecht in Kraft getreten ist, hat sich die Lage für den Mieter einer Wohnung um einiges gebessert, das neue Mietrecht hat sich in einigen Punkten zugunsten des Mieters geändert. Bei der Kündigung spricht man von einem sogenannten „ einseitigen Rechtsgeschäft“, da die Kündigung in der Regel nur von einer Seite ( Mieter / Vermieter ) ausgesprochen wird. Es gibt für Mieter und Vermieter zwei Möglichkeiten eine Kündigung auszusprechen, entweder als ordentliche oder außerordentliche Kündigung, bei beiden Möglichkeiten muß aber ein Grund vorliegen und je nach Grund muß auch eine Kündigungsfrist ( 3 Monate vom Vermieter ) eingehalten werden. Mehr über Kündigung Mietvertrag usw. finden Sie im Mietrecht Forum auf Wohnung.net ! |