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Wohnungsübergabe Auszug
Mietvertrag_Kündigung_Artikel - Mietvertrag_Artikel
Dienstag, 10. Februar 2009 um 09:24 Uhr

Wohnungsübergabe beim Auszug

Wer bei der Wohnungsübergabe einige wichtige Dinge beherzigt spart sich im nachhinein viel Stress mit dem Vermieter.
Gemeinsam sollte jedes Zimmer einmal genau angeschaut werden, eventuelle Renovierungsarbeiten sollten besprochen und die Funktionstüchtigkeit der Steckdosen etc. kurz überprüft werden. Funktioniert die Heizung? Gibt es Risse, Wasserflecken oder ähnliches? Gibt es Kabel oder darf man eine Satellitenschüssel am Haus anbringen?
Übergabe der WohnungAn dieser Stelle sollte auch nochmals genau festgelegt werden, in welchem Zustand die Wohnung im Falle des Auszugs wieder übergeben werden muss (renoviert, gereinigt, teilmöbliert, usw.).
Putzdienst im Treppenhaus, Müllentsorgung und sonstige Pflichten sollten ohnehin im Mietvertrag vermerkt sein, sollten aber sicherheitshalber noch einmal genau geklärt werden, ebenso wie die Anzahl an Schlüsseln.
Im Idealfall hält man sämtliche mündlich getroffenen Verabredungen bei der Wohnungsübergabe noch einmal schriftlich fest, wobei beide Parteien ein unterschriebenes Exemplar erhalten. So hat man in eventuellen Streitfragen etwas Gültiges in der Hand.