Start Artikel Qualifizierter Zeitmietvertrag
Qualifizierter Zeitmietvertrag
Mietvertrag_Kündigung_Artikel - Mietvertrag_Artikel
Dienstag, 10. Februar 2009 um 09:18 Uhr

Qualifizierter Zeitmietvertrag

Einem qualifizierten Zeitmietvertrag muss eine angemessene Verwendungsabsicht nach Beendigung des Mietverhältnisses zu Grunde liegen, welche im Mietvertrag aufschlussreich schriftlich festgehalten sein muss. Zweckmässige Gründe können zum Beispiel Eigenbedarf und Umbau- oder Sanierungsmassnahmen sein. Wenn diese Gründe nicht bestehen, gilt der Mietvertrag auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.

Frühestens vier Monate vor Vertragende kann der Mieter vom Vermieter die Mitteilung verlangen, ob der Beendigungsgrund noch besteht. Der Vermieter muss innerhalb eines Monats aussagekräftig darauf antworten und glaubhaft nachweisen, dass er den Wohnraum fristgemäss für den im Zeitmietvertrag genannten Zweck benötigt. Antwortet er verspätet oder tritt der Befristungsgrund erst zu einem späteren Zeitpunkt ein kann der Mieter eine entsprechende Verlängerung verlangen, andernfalls ist das Mietverhältnis zum vereinbarten Termin ohne Verlängerungsanspruch beendet.

Da Zeitmietverträge langfristig bindend sind und keinen Kündigungsschutz bieten, sollte man sich mit solchen Verträgen sehr genau beschäftigen und nicht leichtfertig handeln