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Mietvertrag_Kündigung_Artikel - Mietvertrag_Artikel
Dienstag, 10. Februar 2009 um 00:40 Uhr

Informationen zu Nebenkosten und Betriebskosten

Die Nebenkosten und Betriebskosten sind ein wesentlicher Bestandteil der Miete.
Unter den Betriebskosten versteht man alle Kosten, die dem Eigentümer eines Hauses anfallen. Diese Kosten müssen dem Eigentümer laufend nebenkosten | mietkosten | betriebskostenentstehen wie zum Beispiel die Grundsteuer. Einmalige Kosten sind keine Betriebskosten und dürfen den Mietern nicht als Nebenkosten belastet werden.
Mit dem Mietvertrag werden die Nebenkosten ebenfalls vereinbart. Hier sollten die einzelnen Positionen aufgeführt und beschrieben sein. Eine einfache Vereinbarung: "Der Mieter trägt die Nebenkosten" ist hierbei nicht ausreichend.
Die Betriebskosten eines Mehrfamilienhaus werden nach einem so genannte Umlageschlüssel auf die einzelnen Mietparteien umgelegt. Diese Berechnung erfolgt in der Regel nach der Quadratmeterzahl der Wohnung. Menschen, die eine große Wohnung nutzen, werden somit auch stärker an den Betriebskosten beteiligt. Dies ist gerechtfertigt, da in größeren Wohnungen meist auch mehrere Menschen leben. Gerade die Umlage von Allgemeinstrom und ggf. die Kosten für einen Aufzug sind so gerecht verteilt.