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Mietvertrag Klauseln
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Dienstag, 10. Februar 2009 um 08:38 Uhr
Rechtswidrige Abmachungen im Mietvertrag
Mietvertrag ist nicht gleich Mietvertrag, nicht selten versuchen Vermieter mit rechtswidrigen Klauseln im Mietvertrag den Mieter für Dinge aufzukommen, für die er nicht bezahlen muss, oder stellen regeln auf, an die er sich nicht halten muss.
So ist beispielsweise eine Gebühr dafür, dass der Vertag aufgesetzt wird und die Wohnung seitens des Vermieters bereit gestellt wird nicht zulässig.
Klauseln eines mietvertragesAuch Regelungen über Beteiligungen des Mieters an Reparaturen, wie etwa, Beteiligung an allen anfallenden Reparaturen mit 20 Prozent sind rechtswidrig. Auch darf der Vermieter für Freunde die zu Besuch sind keine Mieterhöhung aussprechen. Reglementierungen, die das Privatleben des Mieters betreffen sind ebenso rechtswidrig. Also etwa Baden nur zwischen neun und zehn Uhr Morgens, Warmwasser gibt es nur zwischen Acht und 20 Uhr. Auch eine Klausel, die das halten von Kleintieren in der Wohnung verbietet muss sich der Mieter nicht gefallen lassen.
Ebenfalls ungültig sind Klauseln, die besagen, dass Reparaturarbeiten nur vom Fachmann ausgeführt werden dürfen, sowie Vorgaben, dass der Teppich alles zwei Monate von einem Fachmann gereinigt werden muss.
Auch Abmachungen über eine unverzinste Kaution können vom Mieter angefochten werden. Die Kaution liegt i. d. R. bei 3 Monatskaltmieten.
Falls solche dubiosen Abmachungen im Mietvertrag gefunden werden, sollte man sich an den örtlichen Mieterverein wenden.
Evtl. bereits unterschriebene Klauseln, welche gegen aktuelles Recht verstossen, sind nicht bindend