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| Dienstag, 10. Februar 2009 um 00:16 Uhr |
![]() Vor Unterzeichnung des Mietvertrags sollte man diesen auf jeden Fall aufmerksam lesen und auch mit den entsprechenden Vordrucken vergleichen, die im Internet oder beim Mieterverbund zu finden sind. Es existieren in Deutschland Standardmietverträge, die juristisch geprüft und damit einwandfrei sind. Sie regeln die allgemeinen Rechte und Pflichten der Mieter und Vermieter. Jedoch hat der Vermieter einige Gestaltungsmöglichkeiten. Dabei gilt die Faustregel, das private Vermieter meist mehr Einfluss auf die Gestaltung des Mietvertrags ausüben wollen, als dies z. B. bei Wohnungsbaugesellschaften der Fall ist. Im folgenden einige mögliche Fallstricke. Laufzeit: Der Vermieter hat die Möglichkeit mit dem Mieter eine begrenzte Mietdauer zu vereinbaren. Es gibt aber auch das Gegenteil: Beispielsweise eine Mindestdauer von 5 Jahren, ehe eine Kündigung möglich ist oder auch eine sich stets verlängernde Kündigungsfrist.
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