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Mietkaution Anlage
Mietvertrag_Kündigung_Artikel - Mietvertrag_Artikel
Dienstag, 10. Februar 2009 um 00:44 Uhr

Informationen zur Mietkaution

Immer mehr Vermieter vereinbaren im Mietvertrag eine Kaution. Dieser Betrag umfasst oft das Dreifache der Nettomiete und steht dem Vermieter zu, wenn ein Mieter seinen Mietzins nicht mehr zahlen kann oder wenn offene Betriebskosten nach dem Auszug vorhanden sind.
Die Kaution kann in verschiedenen Weisen erbracht werden. In den seltensten Fällen wird die Kaution bar an den Vermieter gezahlt, da hier später ein Nachweis schwer zu führen ist.
kautionEine weitere Möglichkeit, die Kaution zu stellen, ist ein Mietaval. Dies ist eine Versicherung, die die Zahlung der Kaution im berechtigten Falle vornimmt. Hierzu ist natürlich die Prüfung der Bonität des Mieters notwendig. Der Mieter zahlt hierfür nur eine jährlich sehr geringe Prämie. Es ist daher eine günstige Möglichkeit, die Kaution zu stellen, sofern eine positive Bonität bescheinigt wird.
Allerdings ist diese Art der Kaution nicht mehr oft zu finden. Viele Versicherungsgesellschaften bieten diese nicht mehr an, da Aufwand und Ertrag in keinem Verhältnis stehen. Daher bleibt vielen Mietern nur noch die Kaution in Form eines Sparbuches zu hinterlegen. Dieses bieten alle Banken und Sparkassen an, mitunter werden aber auch hierfür Gebühren gerechnet.
Für die Anlage muss der Mieter einen Termin bei der Bank vereinbaren und dort ein Sparkonto abschliessen. Auf dieses wird dann die im Mietvertrag vereinbarte Kaution gezahlt. Weiterhin wird für dieses Sparbuch eine Verpfändungserklärung geschlossen. Diese berechtigt den Vermieter, im Falle einer Nichtbezahlung der Miete über das Sparkonto zu verfügen. Hierzu erhält er sowohl das Sparkonto als auch das Original der Verpfändungserklärung.
Möchte ein Vermieter über den Betrag verfügen, dann Muss die Bank den Mieter hierüber informieren. Dieser hat dann vier Wochen Zeit, Einspruch ggf. gerichtlich geltend zu machen.