Start Artikel Kündigung Zeitmietvertrag
Kündigung Zeitmietvertrag
Mietvertrag_Kündigung_Artikel - Mietvertrag_Artikel
Dienstag, 10. Februar 2009 um 09:14 Uhr

Was ist ein Zeitmietvertrag | Kündigung Zeitmietvertrag

Der Zeitmietvertrag ist ein befristeter Mietvertrag welcher auf eine bestimmte Zeit abgeschlossen wird und welcher ohne dass es einer Kündigung bedarf nach der vereinbarten Mietzeit automatisch endet. Bis September 2001 gab es einen so genannten einfachen Zeitmietvertrag laut dem der Zeitmietvertrag kündigen - kündigen Sie einen befristeten MietvertragMieter das Recht hatte vor Ablauf der Frist eine Verlängerung seines Mietvertrages zu beantragen. Derartige Zeitmietverträge gibt es seit der Mietrechtsreform 2001 nicht mehr. Seither kann nur noch ein „qualifizierter“ Zeitmietvertrag abgeschlossen werden welcher weder dem Mieter noch dem Vermieter eine vorzeitige Kündigung ermöglicht. Eine fristlose Kündigung ist nur dann möglich wenn einer der beiden Vertragsparteien eine schwere Vertragsverletzung begangen hat. Qualifizierte Zeitmietverträge haben keine Minimal- oder Maximallaufzeit sondern können für einen beliebig langen Zeitraum abgeschlossen werden, jedoch ist der Mieter wie auch der Vermieter bei Abschluss eines solchen Mietvertrages an die vereinbarte Mietzeit gebunden und kann nur mit einer ausservertraglichen Vereinbarung mit der Gegenpartei das Mietverhältnis beenden.