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Definition eines Mietvertrages
Mietvertrag_Kündigung_Artikel - Mietvertrag_Artikel
Sonntag, 08. Februar 2009 um 12:45 Uhr

Ein Mietvertrag ist nach Definition ein Rechtsgeschäft. Dieses wird zwischen dem Mieter und dem Vermieter geschlossen. Um das rechtsgeschäft vertraglich festzuhalten, wir ein Mietvertrag erstellt. Sowohl der mieter als auch der Vermieter treten dabei in eine Schuld. Der Vermieter muss dem Mieter das Mietobjekt überlassen, der Mieter muss im Gegenzug die monatliche Miete überweisen. Es können nicht nur Immobilien, sondern auch Gegenstände oder zum Beispiel Kraftfahrzeuge vermietet werden. Der Vermieter hat zusätzlich die Pflicht, das Mietobjekt instandzuhalten. Dabei ist es unerheblich, ob der Vermieter der Eigentümer des Mietobjekts ist (siehe Untermiete).