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| Mietvertrag_Kündigung_Artikel - Mietvertrag_Artikel |
| Dienstag, 10. Februar 2009 um 00:42 Uhr |
Informationen zu Nebenkosten und Betriebskosten Teil 2Die Abrechnung der Betriebskosten muss der Eigentümer einmal pro Jahr erstellen. Auch hier müssen wiederum die einzelnen Kostenpositionen aufgeführt und für jeden Mieter nachvollziehbar sein. Die Abrechnung muss im wesentlichen die Zusammenstellung der Gesamtkosten enthalten, aber auch den zugrunde liegenden Abrechnungsschlüssel und den Abzug der Vorauszahlungen. Um nicht die gesamten Kosten als Einmalzahlung tragen zu müssen, werden im Mietvertrag in der Regel monatliche Abschlagszahlungen vereinbart, die gemeinsam mit der Mieter an den Eigentümer überwiesen werden. Die Höhe der Nebenkosten wird dann nach erfolgter Betriebskostenrechnung jährlich überprüft und ggf. angepasst. Gerade bei den derzeit steigenden Kosten für die Energieversorgung entfallen dann am Jahresende größere Nachzahlungen.Jeder Mieter hat das Recht, die Rechnungen und Belege, die die Grundlage für die Errechnung der Betriebskosten darstellen, einzusehen. Der Deutsche Mieterbund verfügt außerdem über einen Betriebskostenspiegel, der als Übersicht dienen kann. Hier werden die Nebenkosten pro Quadratmeter Wohnfläche aufgeschlüsselt und in Regionen miteinander verglichen.
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auch den zugrunde liegenden Abrechnungsschlüssel und den Abzug der Vorauszahlungen. Um nicht die gesamten Kosten als Einmalzahlung tragen zu müssen, werden im Mietvertrag in der Regel monatliche Abschlagszahlungen vereinbart, die gemeinsam mit der Mieter an den Eigentümer überwiesen werden. Die Höhe der Nebenkosten wird dann nach erfolgter Betriebskostenrechnung jährlich überprüft und ggf. angepasst. Gerade bei den derzeit steigenden Kosten für die Energieversorgung entfallen dann am Jahresende größere Nachzahlungen.