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Artikel über die Kündigung von Mietverträgen
Artikel und Beiträge für Mieter und Vermieter zum Thema Mietvertrag und Kündigung eines Mietvertrages. Grundlegendes zu Mietverträgen allgemein und zu Belangen des Mietgeschäftes.

Immobilien
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Dienstag, 14. April 2009 um 19:00 Uhr

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Kündigung von Mietverträgen - Allgemeine Informationen
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Mittwoch, 18. März 2009 um 09:10 Uhr

Kündigung von Mietverträgen

 

Die Kündigung eines Mietvertrags, stellt ein einseitiges Rechtsgeschäft dar, da er nur von einer Vertragspartei abgegeben werden muss. Grundvoraussetzung für eine Auflösung des Mietvertrags ist, das ein entscheidender Grund vorliegt. Die Kündigung ist eine empfangsbedürftige Willenserklärung. welche erst mit dem Zugang beim Mieter rechtswirksam wird. Für Vermieter, aber sowohl auch für den Mieter besteht die Möglichkeit, den Mietvertrag außerordentlich oder ordentlich zu kündigen. Beide Fälle stimmen jedoch in einem Punkt überein, das für die Kündigung ein bestimmter Grund vorlegen muss. Für die ordentliche Kündigung ist zudem eine bestimmte Kündigungsfrist einzuladen, was bei der außerordentlichen Kündigung nicht der Fall ist.

 

Nach Paragraph 573 BGB ist eine Kündigung von Seiten des Vermieters nur wirksam, wen von vornherein eine ausreichende Begründung enthält. Kündigungsgründe können nur in äußersten Notfällen nachträglich angeführt werden, die die bis dahin ungültige Kündigung wird erst dann wirksam. Die Kündigung muss unbedingt einige

Bestandteile enthalten. Zum einen muss die Begründung ausreichend geschildert werden die zur Kündigung führen soll. Damit soll bezweckt werden, das der Mieter eine Chance hat sich gegen die Kündigung zu wehren und nicht durch ungerechtfertigte Beschuldigungen aus seiner Wohnung ''geworfen wird''. Gegebenenfalls muss der Vermieter ein Übergabeprotokoll der Wohnung vorlegen

 

Die Begründung der Kündigung muss folgende Sachverhalte aufführen:

- Die vom Vermieter zu erbringende Schilderung muss alle wichtigen Angaben enthalten, damit alle gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und der Kündigungsgrund somit rechtens ist.

- Die Begründung darf nicht aus freien Gedanken herbeigeführt werden, sonder muss der Wahrheit entsprechen.

Der Vermieter trägt in diesem Fall die Beweislast. Bei Kündigungen unterscheidet man, wie oben kurz angesprochen zwischen außerordentlichen- und ordentlichen Kündigungen. Auch bei der Außerordentlichen Kündigung muss in jedem Fall ein führender Grund bestehen. Des Weiteren ist hier eine Kündigungsfrist beziehungsweise die Kündigungsfrist aus dem Mietvertrag zu berücksichtigen. Zwischen der außerordentlichen und ordentlichen Kündigung gibt es folgende Unterschiede:

- Bei der fristgemäßen Kündigung muss der Kündigende sich in jedem Fall an die Kündigungsfrist halten.

Hierbei setzt die Kündigung erst mit dem rechtlichen Beschluss ein. Bei der außerordentlichen Kündigung, welche immer eine fristlose darstellt, muss sich nicht an die Kündigungsfrist gehalten werden, sondern kann sofort erfolgen.

 

Bei einer Kündigung eines Mietvertrags ist zudem zu berücksichtigen, ob es sich um eine Private oder gewerbliche Immobilie handelt.

 

 
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Samstag, 14. März 2009 um 14:18 Uhr
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Platz zum Entfalten - Architektenhaus, Fertighaus, Einfamilienhaus,... Informationen!
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Freitag, 13. März 2009 um 14:07 Uhr
Platz zum Entfalten

Insbesondere dann, wenn der erste Nachwuchs im Anmarsch ist, entscheiden sich immer mehr Menschen für den Bau eines Haus. Wie in vielen Branchen hat auch der Markt des Hausbaus starke Wandlungen verkraften müssen. Im Großen und Ganzen gibt es jedoch eine Sparte, die mehr und mehr davon profitiert. Es handelt sich hierbei um die Hersteller und Verkäufer der Einfamilienhäuser. Da nicht nur der Nachwuchs, sondern auch ein Hausbau viel kostet, entscheiden sich immer mehr Bauwillige für Fertighäuser und somit eben gegen die anderen gängigen Haustypen, wie z.B. Bungalows oder Architektenhäuser. Die Gründe für diese Entscheidung sind verschieden. So haben sie zum einem von Beginn an einen recht transparenten Überblick über die Baukosten, die auf sie zukommen und können sich anhand dieser auch entscheiden, ob sie letzten Endes den Hausbau auf sich nehmen oder nicht. So hat man also bei dem Bau eines Massivhauses die Kosten von Beginn an durch ein verbindliches Angebot im Blick. Somit wird in erster Linie verhindert, dass Kosten entstehen, mit dem man zu Beginn nicht gerechnet hat. Ein weiterer Vorteil bei den Haubau Unternehmen ist, das der Kunde von Beginn an und auch während der Bauarbeiten einen Ansprechpartner in der Nähe hat, der ihm mit Rat und Tat zur Seite steht. Auf diesem Weg können Probleme schnell beseitigt werden und Zeitverzögerungen werden vermieden. Im Großen und Ganzen sind all das Vorteile, die letzten Endes die Entscheidung für Massivhäuser positiv beeinflussen. Dabei ist es egal, ob die zukünftigen Bauherren Singles, Paare oder Familien sind. Nicht nur den Nachwuchs wird’s freuen, viele Bauwillige begrüßen das Motto der Anbieter der Massivhäuser: „Viel Platz zum Entfalten.“ 
 
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Mittwoch, 04. März 2009 um 07:49 Uhr

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