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Kündigung Mietvertrag Vorgehen |
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Dienstag, 10. Februar 2009 um 09:28 Uhr |
Kündigung Mietvertrag, Grundsätzliches!Ein Mietvertrag, der auf unbestimmte Zeit abgeschlossen wurde, kann vom Mieter ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden. Will der Vermieter einen unbefristeten Mietvertrag kündigen, hat er stets einen Grund anzugeben, der im Mietrecht genau definiert ist, wie beispielsweise bei Eigenbedarf. Der Vermieter hat nach dem neuen Mietrecht andere Kündigungsfristen zu beachten, die von der Dauer des Mietverhältnisses abhängen.  Die Kündigung des Mietverhältnisses hat immer schriftlich zu erfolgen. Am besten per Einschreiben/ Rückschein, per Postzustellungsurkunde oder durch Boten (mit Briefkasteneinwurf oder mit Empfangsbestätigung des jeweiligen Adressaten). Sollte eine Wohnungskündigung ausgesprochen werden, bedient man sich am besten eines Formulares diese sind bei den einschlägigen Fachverlagen zu erhalten, dann läuft man nicht Gefahr, etwas falsch zu machen.
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Kündigung-Mietvertrag.de Informationen für Mieter und Vermieter, welches sich speziell mit der Kündigung von Mietverträgen und Kündigung von Wohnungen beschäftigt. Ein entscheidender Faktor bei der Kündigung eines Mietvertrages ist, ob sie den Vertrag fristlos oder fristgerecht kündigen wollen. Eine fristgerechte Kündigung kann unter Einhaltung der im Mietvertrag vereinbarten Kündigungsfrist jederzeit stattfinden. Dies ist unabhängig davon ob sie als Mieter oder Vermieter kündigen wollen. Dies gilt für eine Kündigung Wohnung ebenso wie für eine Kündigung eines anderen Mietvertrages. Wollen Sie allerdings fristlos kündigen, so geht dies nur unter bestimmten Voraussetzungen. Lesen Sie >>mehr
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